Häufig gestellte Fragen – FAQ

Häufig gestellte Fragen – FAQ2023-02-06T14:33:31+01:00

In den FAQ geben wir Antworten zu regelmäßig gestellten Fragen über Erfolgspfad, unsere Coachings und Angebote.
Wenn Sie weitere Fragen haben kontaktieren Sie uns gern auch telefonisch oder per E-Mail.

Wer oder was ist Erfolgspfad?2022-04-13T11:58:07+02:00

Die Erfolgspfad GmbH ist eine Kooperation von Unternehmensberatern und Coaches. Wir legen unseren Schwerpunkt auf die Beratung und Schulung von Existenzgründern, bestehenden Unternehmen sowie Jobsuchenden. Weitere allgemeine Informationen zum Unternehmen finden Sie auch auf der Seite “Über uns”.

Wie läuft ein Coaching mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Erfolgspfad ab?2021-11-18T16:09:33+01:00

Vorab können Sie gerne ein kostenfreies Beratungsgespräch mit uns vereinbaren und sich hierbei zum Coaching beraten lassen.

Wenn Sie bereits einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten haben, können sie ihn einfach online bei uns einlösen oder auch per Post schicken (je nachdem, in welcher Form Sie ihn erhalten haben). Sobald der AVGS vorliegt können wir ihn tagesaktuell bearbeiten. Von da an benötigen wir einen Zeitraum von etwa 14 Tagen, um den Gutschein einzulösen, sowie um Ihre Maßnahme von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt zu bekommen.

In den Tagen vor Beginn des Coachings wird sich unser Berater bei Ihnen melden, um die ersten Termine zu vereinbaren. Er bespricht mit Ihnen auch gleich, wo Sie sich treffen werden und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.

Sollten Sie eine Fachkundige Stellungnahme benötigen, z.B. zur Beantragung des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes, dann senden Sie uns bitte die Formulare, die Sie hierfür von der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter erhalten haben, rechtzeitig vor Coachingende per Post zu.

Am Ende des Coachings erhalten Sie von Ihrem Berater alle Unterlagen, die im Coaching erstellt wurden. Zum Abschluss erhalten Sie von uns auch ein Zertifikat zur Bestätigung Ihrer Teilnahme mit Inhalten und Dauer der Maßnahme.

Wo finden die Coachings statt?2022-04-13T11:59:03+02:00

Unsere Leistungen bieten wir an vielen Standorten in ganz Deutschland an. Wir haben eine Übersicht unserer Standorte zusammengestellt.
Es kommen laufend neue Orte hinzu. Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeit eines maßgeschneiderten Online-Coachings.

Von unserer Unternehmenszentrale in Hannover aus steuern wir alle Coachings und sind für Sie da wenn Sie eine Beratung benötigen oder weitere Fragen haben.

Wie schnell kann mein Coaching beginnen?2021-09-16T16:27:27+02:00

In der Regel kann Ihr Coaching 14 Tage nach Eingang Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines AVGS in unserer Zentrale in Hannover starten. In seltenen Einzelfällen ist es auch möglich den Zeitraum auf 10 Tage zu verkürzen, allerdings mit dem Risiko die Maßnahme nicht rechtzeitig zum Starttermin bewilligt zu bekommen.

Wie kann ich mich für ein Coaching anmelden?2021-11-18T16:27:18+01:00

Für ein Coaching mit AVGS-Förderung melden Sie sich am besten telefonisch oder über unser Kontaktformular bei uns. Gern wird einer unserer Mitarbeiter Ihre Kontaktdaten sowie alle Details zu den Coaching-Inhalten aufnehmen bzw. diese gemeinsam mit Ihnen besprechen. Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) senden Sie uns nach Erhalt bitte im Original an unsere Zentrale in Hannover. Wenn Sie Ihren AVGS digital erhalten haben, können Sie ihn uns direkt per E-Mail zusenden oder einfach online bei uns einlösen. Sobald uns Ihr AVGS vorliegt, wird dieser tagesaktuell bearbeitet. Vom Einlösedatum an wird ein Zeitraum von 14 Tagen benötigt, um administrative Schritte einzuleiten, die Bewilligung der Maßnahme seitens des Kostenträgers (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) zu erhalten und Ihnen einen zu Ihnen und Ihrer Unternehmung passenden Coach zur Seite zu stellen. Nach Absprache sind auch spätere Starttermine möglich, sofern Ihr AVGS eine entsprechende Gültigkeitsdauer aufweist. Kurz vor dem Starttermin wird Ihr persönlicher Coach Sie kontaktieren und den Rahmen für den ersten Coachingtermin stecken sowie weitere Details mit Ihnen besprechen.

Wenn Sie an einer Beratung ohne AVGS-Förderung interessiert sind, können Sie diese direkt auf unserer Webseite buchen. Natürlich beraten wir Sie auch dazu auf Wunsch zuvor telefonisch.

Welche Gründungsvorhaben unterstützt Erfolgspfad?
Sind Sie auf bestimmte Fachbereiche spezialisiert?
2021-08-05T17:10:13+02:00

Grundsätzlich unterstützt Erfolgspfad jedes Gründungsvorhaben. Durch unsere Zusammenarbeit mit deutschlandweit aktuell über 250 Beratern und Coaches sowie bereits über 3000 durchgeführten Coachings können wir auf einen breit gefächerten Erfahrungsschatz in den verschiedensten Bereichen zurückgreifen.

Welchen Umfang hat ein Existenzgründercoaching bei Erfolgspfad?2022-05-09T16:22:13+02:00

Unser Existenzgründercoaching wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Es kann einen Umfang von 10 bis 100 Unterrichtseinheiten haben. Eine Unterrichtseinheit entspricht dabei 45 Minuten. Mit 100 Unterrichtseinheiten können alle Themen abgedeckt werden. Ziel des Coachings ist es, den Teilnehmer bestmöglich auf dem Weg in die Selbständigkeit vorzubereiten.

Ich bin schon selbständig – kann ich trotzdem beraten werden?2022-05-09T16:25:42+02:00

Im Rahmen eines Existenzgründercoachings ist auch eine Beratung bereits selbständiger Personen kostenfrei mit AVGS bedingt möglich. Die Bedingung dafür ist, dass Sie im Nebengewerbe selbständig sind und damit nicht länger als 15 Stunden die Woche arbeiten. Alle anderen Personen können Beratungen als Selbstzahler buchen.

Was ist ein Hybrid-Coaching?2022-05-09T16:29:53+02:00

Das Hybrid-Einzelcoaching Existenzgründung von Erfolgspfad wird in “hybrider Form” durchgeführt. Das heißt, es sind dabei sowohl Präsenztermine an einem unserer Stand​orte als auch Online-Meetings mit Ihrem persönlichen Berater möglich.

Muss ich mich auf das Gründercoaching vorbereiten?2021-09-16T16:25:05+02:00

Prinzipiell müssen sie sich nicht vorbereiten, jedoch ist es sehr vorteilhaft, wenn Sie beispielsweise den Businessplan schon begonnen haben und eine gewisse Grundstruktur bereits vorhanden ist, sodass die verfügbare Zeit im Coaching so effektiv wie möglich genutzt werden kann.

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?2022-01-20T15:44:50+01:00

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) ist die schriftliche Förderzusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit der man Leistungen wie z.B. ein individuelles Coaching in Anspruch nehmen kann. Das Coaching ist für den Teilnehmer kostenfrei.

Inhalte des Coachings können zum Beispiel sein: Existenzgründung, Bewerbercoaching, etc.

Die Grundlagen zum AVGS sind in §45 SGB III geregelt.

Wie erhalte ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?2021-09-16T16:23:55+02:00

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderzusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für ein individuelles Coaching nach §45 SGB III. Den Aktivierungsgutschein erhält man beim zuständigen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.

Vor der Anfrage dort sollte man sich über das gewünschte Coaching beim entsprechenden Träger informieren, damit alle Daten zu Umfang, Inhalten und Terminen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter vorgelegt werden können.

Dort wird individuell über die Ausgabe eines Aktivierungsgutscheines entschieden. Es gibt keinen Rechtsanspruch hierauf (Ermessensentscheidung). Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise:

  1. Infogespräch beim Träger bzw. Anbieter des Coachings
  2. Persönliche oder telefonische Anfrage bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter
  3. Im Zweifelsfall helfen wir bei der Formulierung eines schriftlichen Antrages
Kann ich das Gründercoaching auch selbst bezahlen?2023-03-29T10:27:47+02:00

Unser “Hybrid-Einzelcoaching Existenzgründung” führen wir ausschließlich über AVGS-Fördermittel durch. Aufgrund der AZAV-Zertifizierung für diese Maßnahme ist das leider nicht anders möglich. Als Teilnehmer mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhalten Sie das Coaching komplett ohne finanzielle Eigenbeteiligung.

Falls Sie noch unsicher sind, was ein Existenzgründercoaching mit AVGS oder Ihre persönlichen Voraussetzungen betrifft, evtl. trotz unserer Beratung dazu keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, oder falls Sie Erfolgspfad und Ihren persönlichen Berater bereits vor einem Coaching besser kennen lernen möchten, können Sie jedoch kostenpflichtig eine beliebige Anzahl individueller Beratungsstunden bei uns buchen.

Was ist ein Businessplan?2021-08-05T16:36:27+02:00

Der Businessplan ist die schriftliche Beschreibung des Gründungsvorhabens oder einer Geschäftsidee. Im Businessplan fasst der Existenzgründer seine persönlichen Voraussetzungen und die Einzelheiten zum geplanten Unternehmen zusammen.

Bei bestehenden Unternehmen wird zusätzlich ein Überblick über die bisherige geschäftliche Entwicklung gegeben.

Den Businessplan benötigt man z. B. zur Vorstellung seines Unternehmens bei Geldgebern wie Banken oder für die Beantragung des Gründungszuschusses bei Arbeitslosigkeit.

Zu den persönlichen Daten gehören neben den Angaben zu Anschrift und Geburtstag auch die bisherige berufliche Karriere, die Ausbildung bzw. das Studium und Weiterbildungen. Aus den persönlichen Angaben im Businessplan sollte hervorgehen, warum der Existenzgründer sich selbständig machen will und welche Qualifikationen er dafür mitbringt. Fehlen bestimmte Qualifikationen, wie z.B. Kenntnisse zur Buchführung, kann der Gründer im Businessplan auch darlegen, wie er diese Defizite kompensieren will, z.B. über Qualifizierung.

Die Einzelheiten zum geplanten Unternehmen sollten den grössten Teil des Businessplans einnehmen. Hier wird das Geschäftsmodell erklärt, die Kunden definiert, der Personalbedarf beschrieben, der Standort und der Wettbewerb analysiert sowie das Marketingkonzept vorgestellt.

Viele Existenzgründer neigen dazu, den Businessplan von Vorlagen zu kopieren. Dabei sollte man aber darauf achten, dass die Inhalte auch wirklich zum Gründungsvorhaben passen!

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Info-Seite über unser Angebot zur Hilfe bei der Businessplan-Erstellung.

Wozu benötigt man einen Businessplan?2021-08-05T16:22:45+02:00

Ein Businessplan ist die schriftliche Erklärung einer Geschäftsidee, eines Firmenkonzeptes und eines Existenzgründungsvorhabens.

Der Businessplan kann für den Existenzgründer oder Firmeninhaber Klarheit über seine eigene Idee bringen, indem alle wichtigen Punkte dargestellt und analysiert werden. So ist ein Soll-Ist-Abgleich möglich, bei dem die Kennzahlen vor Beginn und nach einer gewissen Zeit verglichen werden können.

In der Regel wird der Businessplan aber vor allem benutzt, um Dritten sein Vorhaben zu erklären und diese hiervon zu überzeugen. Meistens wird der Businessplan angefordert, wenn Darlehen oder Förderungen beantragt werden sollen. Der Businessplan dient dann zur Vorlage bei Banken, der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

Welche staatlichen Förderungen gibt es für Existenzgründer?2021-12-06T16:53:06+01:00

Für Existenzgründer gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Teilweise erstreckt sich die Förderung auf vergünstigte Darlehen, teilweise gibt es Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Für Gründer, die Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen oder aktuell von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind, besteht die Möglichkeit den Gründungszuschuss zu beantragen. Für Gründer, die momentan Leistungen vom Jobcenter beziehen, besteht die Möglichkeit das Einstiegsgeld und den Investitionszuschuss zu beantragen.

Was ist der Gründungszuschuss?2021-08-05T17:15:31+02:00

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Sozialleistung nach §§93 f. SGB III in Deutschland. Es dient der Förderung bei einer Existenzgründung für Bezieher von Arbeitslosengeld über die Agentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss wird als Ermessensleistung gewährt und zusätzlich zum Arbeitslosengeld gezahlt.

Weitere Informationen zum Gründungszuschuss haben wir Ihnen in einem ausführlichen Artikel mit Erklärvideo zusammengestellt.

Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit, sondern beim Jobcenter gemeldet? Kein Problem! Erfahren Sie wie Sie stattdessen das Einstiegsgeld beantragen können.

Was ist das Einstiegsgeld?2022-01-20T15:42:58+01:00

Das Einstiegsgeld (Abkürzung ESG) ist eine staatliche Sozialleistung“) nach dem SGB II in Deutschland. Es dient der Förderung bei einer Existenzgründung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, („Hartz 4“ / zukünftig „Bürgergeld“).

Das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung gewährt und zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Neben dem Einstiegsgeld können Bezieher von Arbeitslosengeld II bei Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für die Beschaffung von Sachgütern auch Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II erhalten.

Weitere Informationen zum Einstiegsgeld haben wir Ihnen in einem ausführlichen Artikel mit Erklärvideo zusammengestellt.

Sie sind nicht beim Jobcenter, sondern bei der Agentur für Arbeit gemeldet? Kein Problem! Erfahren Sie wie Sie stattdessen den Gründungszuschuss beantragen können.

Was benötige ich für eine Fachkundige Stellungnahme?2021-08-05T17:30:45+02:00

Grundlegend benötigen Sie das Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III“. In der Regel erhalten Sie dies als letzte Seite, die Ihrem Antrag zum Gründungszuschuss beiliegt.

Ebenfalls benötigen Sie einen tragfähigen, ausgearbeiteten Businessplan sowie einen vollständigen Lebenslauf. Die Dokumente können Sie sowohl postalisch als auch digital an uns senden.

Welchen Umfang hat ein Bewerbercoaching bei Erfolgspfad?2022-01-25T12:32:04+01:00

Unser Bewerbercoaching wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und hat einen Umfang von 20 bis 100 Unterrichtseinheiten. Mit 100 Unterrichtseinheiten können alle Themen abgedeckt werden.

Kann ich das Bewerbercoaching auch selbst bezahlen?2022-01-24T14:41:00+01:00

Unser “Individuelles Bewerbercoaching” führen wir ausschließlich über AVGS-Fördermittel durch. Aufgrund der AZAV-Zertifizierung für diese Maßnahme ist das leider nicht anders möglich. Als Teilnehmer mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhalten Sie das Coaching komplett ohne finanzielle Eigenbeteiligung.

Falls Sie noch unsicher sind, was ein Bewerbercoaching mit AVGS oder Ihre persönlichen Voraussetzungen betrifft, evtl. trotz unserer Beratung dazu keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, oder falls Sie Erfolgspfad und Ihren persönlichen Berater bereits vor einem Coaching besser kennen lernen möchten, können Sie jedoch kostenpflichtig eine beliebige Anzahl individueller Beratungsstunden bei uns buchen.

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