Ein Bildungsgutschein kann vergeben werden, wenn:

  • Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind,
  • Sie in Kurzarbeit oder beruflich von Veränderungen betroffen sind,
  • oder Ihre Qualifikation für eine neue Tätigkeit nicht (mehr) ausreicht.

Die Entscheidung trifft Ihre Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach einem Beratungsgespräch.