Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nutzen!
100% kostenfreies Coaching

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen Leistungen von Maßnahmeträgern in Anspruch nehmen. So können sie beispielsweise ihre Wiedereingliederungschancen in den Arbeitsmarkt verbessern oder Hilfe beim Start in eine selbstständige Tätigkeit erhalten. Der Aktivierungsgutschein ist ein Fördermittel der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters für Schulungen und Bildungsangebote nach § 45 SGB III. Die Teilnahme an einer solchen Coaching-Maßnahme ist für Sie als Teilnehmer vollständig kostenfrei.

Inhalte einer solchen Maßnahme können beispielsweise sein:

Die Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter entscheidet individuell über die Vergabe eines Aktivierungsgutscheins. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines AVGS existiert nicht, das heißt, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung mit Einzelfallprüfung.

Aktivierungsgutscheine können nur durch zugelassene Träger bzw. für zugelassene, zertifizierte Maßnahmen eingelöst werden. Als Maßnahmeträger bietet die Erfolgspfad GmbH deutschlandweit individuelle Einzelcoachings in den Bereichen Existenzgründung, Karrierecoaching und Bewerbertraining an.

Wir empfehlen allen berechtigten Personen, sich um einen Aktivierungsgutschein zu bemühen, um so kostenfrei von Bildungsangeboten zu profitieren.

Ist etwas unklar oder benötigen Sie Tipps zur erfolgreichen Beantragung des Aktivierungsgutscheins? Nutzen Sie unser Kontaktfomular und sichern Sie sich kostenfrei einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch!