Das Einstiegsgeld (Abkürzung ESG) ist eine staatliche Sozialleistung“) nach dem SGB II in Deutschland. Es dient der Förderung bei einer Existenzgründung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, („Hartz 4“ / zukünftig „Bürgergeld“).

Das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung gewährt und zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Neben dem Einstiegsgeld können Bezieher von Arbeitslosengeld II bei Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für die Beschaffung von Sachgütern auch Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II erhalten.

Weitere Informationen zum Einstiegsgeld haben wir Ihnen in einem ausführlichen Artikel mit Erklärvideo zusammengestellt.

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