Videobeitrag: Erfolgspfad erklärt den Gründungszuschuss
Für Gründungsinteressierte gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Zum Beispiel können Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Mit diesem Zuschuss wird die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gefördert. Ziel ist eine effektive berufliche Integration in den Arbeitsmarkt, also die Beendigung der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezugs von Arbeitslosengeld.
Sie beziehen zur Zeit kein Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit sondern Arbeitslosengeld II, also „Hartz 4“ bzw zukünftig „Bürgergeld“? Alles klar. Wir zeigen Ihnen, wie Sie beim Jobcenter ein Einstiegsgeld beantragen können.
Den Gründungszuschuss erhält der Gründer am ersten Tag der Gründung, also wenn er mit der Selbstständigkeit startet. In der ersten Phase der Förderung erhält er über sechs Monate weiterhin sein bisheriges Arbeitslosengeld sowie 300 Euro zusätzlich zur sozialen Absicherung. Im Anschluss prüft die Agentur für Arbeit die Geschäftstätigkeit des Existenzgründers und gewährt gegebenenfalls eine zweite Förderphase von neun Monaten. In dieser Zeit wird ausschließlich der Beitrag von 300 Euro gezahlt, das Arbeitslosengeld entfällt. Grundsätzlich ist eine Förderung nur möglich, wenn der Gründer die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausübt.
Ob die Agentur für Arbeit diesen Zuschuss gewährt, ist eine Ermessensentscheidung. Das heißt, dass die Agentur für Arbeit über die Zu- oder Absage der Förderung entscheidet. Eine Ablehnung muss entsprechend schriftlich begründet werden. Um die Agentur für Arbeit vom Gründungsvorhaben zu überzeugen, braucht es also eine sehr detaillierte und gute Vor-bereitung.
Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist ein Nachweis der Tragfähigkeit der Existenz-gründung. Dafür benötigt der Gründer ein stichhaltiges Finanzkonzept und einen ausge-feilten Businessplan sowie eine fachkundige Stellungnahme. Neben der Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau beinhaltet der Businessplan eine Marktanalyse und das Alleinstellungsmerkmal des Gründungsvorhabens.
Auch die persönliche Eignung zur Gründung sollte der Gründungswillige beweisen, bevorzugt im einzureichenden Lebenslauf. Als erfolgreicher Unternehmer sollte der Gründer die Initiative ergreifen, engagiert und zuverlässig sein. Das beginnt schon damit, pünktlich zu Terminen zu erscheinen oder Unterlagen abzugeben. Darüber hinaus werden allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit erwartet.
Vor all diesen Herausforderungen steht der Existenzgründer aber nicht allein. Bei Bedarf kann er sich einen Partner suchen, der ihn bei der Vorbereitung zur Existenzgründung unterstützt. Die geschulten Unternehmensberater von Erfolgspfad stehen Gründungsinteressierten zur Seite und begleiten sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
Interessiert? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.