Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Sozialleistung nach §§93 f. SGB III in Deutschland. Es dient der Förderung bei einer Existenzgründung für Bezieher von Arbeitslosengeld über die Agentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss wird als Ermessensleistung gewährt und zusätzlich zum Arbeitslosengeld gezahlt.

Weitere Informationen zum Gründungszuschuss haben wir Ihnen in einem ausführlichen Artikel mit Erklärvideo zusammengestellt.

Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit, sondern beim Jobcenter gemeldet? Kein Problem! Erfahren Sie wie Sie stattdessen das Einstiegsgeld beantragen können.