100% Weiterbildungs- und 75% Lohnkostenzuschuss
Qualifizierungschancengesetz nutzen!
Investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens – mit geförderten Weiterbildungen für Ihre Mitarbeiter!
Nutzen Sie die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes, um Ihre Mitarbeiter optimal auf neue Herausforderungen vorzubereiten. Als Arbeitgeber profitieren Sie von einer umfangreichen Förderung:
- 50-100 % der Weiterbildungskosten
- 75-100% der Gehaltskosten
Der geförderte Mitarbeiter teilt seine Arbeitszeit zwischen Betrieb und Weiterbildung auf.
So stärken Sie nachhaltig die Kompetenzen Ihres Teams und sichern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie bei der Auswahl passender Programme und der Antragstellung!
Unsere passenden Kurs-Angebote:
Bitte beachten!
Der Grundgedanke des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) ist es, Beschäftigte fit für den Wandel der Arbeitswelt zu machen – insbesondere im Zuge der Digitalisierung und des strukturellen Wandels. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Arbeitnehmer auch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses Weiterbildungen absolvieren können, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
Der flankierende Gedanke des Arbeitsentgeltzuschusses im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes ist es, Arbeitgeber finanziell zu entlasten, wenn sie ihre Beschäftigten für eine berufliche Weiterbildung freistellen.
Konkret bedeutet das:
Während ein Mitarbeiter an einer geförderten Weiterbildung teilnimmt, fällt er im Betrieb teilweise oder ganz aus. Der Arbeitsentgeltzuschuss soll diesen Produktivitätsausfall ausgleichen und den Anreiz für Arbeitgeber erhöhen, ihre Mitarbeiter trotzdem weiterzubilden.
Die Mitarbeiter sind in einer Fortbildung zur aktiven Teilnahme verpflichtet und müssen die Vorgaben des Bildungsanbieters einhalten, insbesondere im Hinblick auf Unterrichtszeiten.
Um Missbrauch des Arbeitsentgeltzuschusses zu vermeiden, existieren Nachweispflichten für Arbeitgeber:
- Arbeitgeber müssen den Freistellungszeitraum belegen und nachweisen, dass der Mitarbeiter während der Fortbildung nicht produktiv eingesetzt wurde.
- Es werden oft Teilnahmebescheinigungen und Stundenpläne verlangt, die mit Aufzeichnungen zur Arbeitszeit abgeglichen werden.
Grundsätzlich kann es durch die Agentur für Arbeit zu stichprobenartigen und planmäßigen Überprüfungen kommen. Bei Verdacht auf Missbrauch erfolgen Rückforderungen der Zuschüsse und in schweren Fällen können strafrechtliche Konsequenzen (z. B. wegen Subventionsbetrugs) drohen.