Ein Bildungsgutschein kann vergeben werden, wenn:
- Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind,
- Sie in Kurzarbeit oder beruflich von Veränderungen betroffen sind,
- oder Ihre Qualifikation für eine neue Tätigkeit nicht (mehr) ausreicht.
Die Entscheidung trifft Ihre Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach einem Beratungsgespräch.

