Änderungen beim Gründungs­zuschuss: Aktuelles zum neuen Gesetzentwurf

Gesetzesentwurf

Im Rahmen eines neuen Gesetzentwurfes zur Modernisierung der Arbeitslosen­versicherung und Arbeitsförderung, der am 18. Juni 2024 vorgestellt wurde, gibt es wichtige Neuerungen beim Gründungszuschuss. Dieser soll künftig einfacher und zugänglicher gestaltet werden:

  1. Reduzierte Restanspruchsdauer: Die notwendige Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld, um den Gründungszuschuss zu beantragen, wird von 150 auf 90 Tage gesenkt.
  2. Zusammenlegung der Förderphasen: Die bisherigen zwei Phasen des Gründungszuschusses werden zu einer einheitlichen Phase zusammengefasst, um den Prozess effizienter zu gestalten.
  3. Förderbetrag: Der Zuschuss umfasst weiterhin den Betrag des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes für sechs Monate, gefolgt von 300 Euro monatlich für weitere neun Monate.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Zugang zur Selbstständigkeit zu erleichtern und die Gründungsaktivitäten in Deutschland zu stärken. Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Gründungslandschaft als Motor für Innovation und Wirtschaftskraft weiter zu fördern.

Das Gesetz könnte zum 1.4.2025 in Kraft treten.

Weitere Details zum aktuellen Stand können Sie im Referentenentwurf nachlesen.

Beitrag teilen: