Betreuer Rüdiger Dietrich: vom Ehrenamt zum Vollzeitjob
„Schließt sich eine Tür, öffnet sich eine neue“.
Dass das nicht nur eine Redewendung ist, hat Rüdiger Dietrich selbst erfahren: Als seine frühere Firma, bei der er als kaufmännischer Angestellter im Außendienst gearbeitet hatte, betriebsbedingte Kündigungen aussprach, schrieb er sofort etliche Bewerbungen. Er bekam sogar Zusagen, doch die Arbeitsbedingungen in seinem Bereich versprachen nicht unbedingt besser zu werden. Und so fragte er sich: „Will ich das wirklich noch bis zur Rente machen?“ Freunde hatten immer wieder seine „soziale Ader“ hervorgehoben. Als es im Bekanntenkreis in einer Familie um die Regelung von Betreuungsfragen ging, stand er den Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite. Nicht nur seine Hilfsbereitschaft, sondern auch seine Flexibilität und sein Organisationstalent waren der Familie eine große Stütze. Rüdiger Dietrich hat auch etwas für sich aus dieser Situation gezogen: Er merkte, dass es ihm Spaß machte, für andere da zu sein und sie bei Dingen zu entlasten, die sie eher als lästig empfanden: bürokratische Angelegenheiten regeln, Termine koordinieren, Fristen wahren, Telefonate mit Behörden führen.
Dietrich entschloss sich, zunächst ehrenamtlich als Betreuer für körperlich oder psychisch kranke Menschen zu agieren. Daraus wurde schließlich ein Vollzeitjob: Seit Oktober 2022 ist er rechtlicher Betreuer. Das bedeutet, dass er Rechte und Pflichten im Bereich Vermögen, Gesundheit, Geschäfts- und Wohnangelegenheiten von Menschen wahrnimmt, die dazu selbst nicht in der Lage sind. Für diesen Beruf gibt es keine formale Ausbildung. Wer sich auf diesem Gebiet selbstständig macht, muss sich daher zunächst mit den eigenen Befugnissen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind, vertraut machen und einen sogenannten „Sachkundenachweis“ erbringen. Dafür müssen Weiterbildungslehrgänge besucht werden. Berufsbetreuer müssen sich bei den zuständigen Betreuungsbehörden ihrer Region registrieren lassen. Über den Einsatz entscheidet dann von Fall zu Fall das Betreuungsgericht.
Weitere Voraussetzung: Berufsbetreuer müssen gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen. Wer sich selbstständig machen will, muss einen Businessplan vorlegen. Unterstützung bei der Erstellung hat Dietrich bei den Existenzgründungsberatern von Erfolgspfad eingeholt. „Mit der Hilfe von Erfolgspfad hatte ich keine Hürden auf dem Weg zur Selbstständigkeit“, sagt Dietrich. Von der Idee bis zur Umsetzung habe es rund eineinhalb Jahre gedauert. Er schätzt in seinem jetzigen Beruf vor allem die „Freiheit und die Flexibilität in der Tagesstruktur“. Er ist zwar sein eigener Chef, arbeitet von zu Hause aus, doch der Austausch mit anderen ist ihm wichtig: Im Vier-Wochen-Rhythmus trifft er sich mit anderen Betreuern, um sich gegenseitig fachlich zu beraten oder auch mal emotionale Unterstützung bei Fällen zu bekommen, die einem nahegehen. Gerade mit Blick auf solche Fälle hat Dietrich auch eine andere Perspektive aufs eigene Leben gewonnen: „Ich bin dankbarer dafür geworden, dass es meiner Familie und mir gut geht.“