Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderzusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für ein individuelles Coaching nach §45 SGB III. Den Aktivierungsgutschein erhält man beim zuständigen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.
Vor der Anfrage dort sollte man sich über das gewünschte Coaching beim entsprechenden Träger informieren, damit alle Daten zu Umfang, Inhalten und Terminen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter vorgelegt werden können.
Dort wird individuell über die Ausgabe eines Aktivierungsgutscheines entschieden. Es gibt keinen Rechtsanspruch hierauf (Ermessensentscheidung). Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise:
- Infogespräch beim Träger bzw. Anbieter des Coachings
- Persönliche oder telefonische Anfrage bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter
- Im Zweifelsfall helfen wir bei der Formulierung eines schriftlichen Antrages