Gewerbeanmeldung: Die wichtigsten Schritte, Formulare und Tipps auf einen Blick

Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung eines Gewerbes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Durch die Gewerbeanmeldung wird Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde angezeigt und die Behörde prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für den Beginn Ihrer gewerblichen Tätigkeit erfüllen. Alle Informationen zur Gewerbeanmeldung, welche Schritte es zu beachten gilt, welche Formulare und Dokumente benötigt werden und worauf im Übrigen zu achten ist, erfahren Sie hier.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Jeder darf ein Gewerbe betreiben, das heißt eine selbstständige Tätigkeit zum Zwecke der Gewinnerzielung ausüben. Grundsätzlich muss hierüber jedoch das Gewerbeamt informiert und ein Gewerbe angemeldet werden. Dies gilt für jede Art von Gewerbe, egal ob es haupt- oder nebenberuflich ausgeübt, oder ob es als Einzelunternehmen oder Gesellschaft geführt wird. Auch bloße Kleingewerbetreibende müssen ihr Gewerbe anmelden.

Eine Ausnahme bilden die freien Berufe, wie beispielsweise Ärzte, Architekten, Dolmetscher oder Steuerberater und die sonstigen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Berufe. Diese müssen sich für die Aufnahme ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt melden und benötigen keine Gewerbeanmeldung. Weitere Berufe die nicht anmeldungspflichtig sind können § 6 Abs. 1 GewO entnommen werden.

Wo muss die Gewerbeanmeldung erfolgen?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt grundsätzlich beim Ordnungs- oder Gewerbeamt der Gemeinde, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz haben soll. Ob Sie hierfür persönlich erscheinen müssen und in welcher gemeindlichen Einrichtung das Gewerbeamt angesiedelt ist, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Welches Gewerbeamt für Sie zuständig ist können Sie durch Angabe Ihrer Postleitzahl unter dem Themenbereich „Gewerbeamt“ im Behördenwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz herausfinden.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Gewerbeanmeldung?

Grundsätzlich benötigen Sie für Ihre Gewerbeanmeldung nur zwei Unterlagen: Ihren Personalausweis und das ausgefüllte Formular GewA1 zur Gewerbeanmeldung. Das Formular können Sie zwar auch erst im Gewerbeamt ausfüllen, ein vorheriges Ausfüllen erspart Ihnen jedoch unnötige Wege, falls Sie noch weitere Dokumente benötigen sollten oder einzelne Daten in Erfahrung bringen müssen. Mit unserer Ausfüllhilfe können Sie sicher gehen, dass Sie alle wichtigen Punkte im Formular zur Gewerbeanmeldung beachten. Sollten Sie Angehöriger eines Nicht-EU-Landes sein müssen Sie zudem Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.

Für bestimmte Berufsgruppen werde jedoch noch weitere Unterlagen zur Gewerbeanmeldung benötigt. So muss beispielsweise für die Aufnahme einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis vorgelegt werden. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind beispielsweise die Eröffnung einer Gaststätte oder eines Restaurants, einer Fahrschule, eines Pflegedienstes, Reisebüros oder einer Kindertagesstätte.

Statt oder neben einer solchen Erlaubnis können für bestimmte Berufsgruppen noch weitere Unterlagen benötigt werden. Sollten Sie beispielsweise ein Handwerksgewerbe gründen wollen, benötigen Sie eine Handwerkskarte. Diese erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Meisterbriefs und nach erfolgter Eintragung in die Handwerksrolle bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer. Bei überwachungsbedürftigen Gewerben, wie beispielsweise Gebrauchtwarenhandlungen und Schlüsseldiensten, benötigen Sie zudem ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Welche Tätigkeiten erlaubnispflichtig oder überwachungsbedürftig sind und welche Dokumente vorgelegt werden müssen, ergibt sich aus der Gewerbeordnung oder einer Vielzahl von Spezialgesetzen. Es ist daher sinnvoll, sich bereits frühzeitig mit Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) in Verbindung zu setzen und die notwendigen weiteren Dokumente für das geplante Gewerbe zu erfragen.

Sollte Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden müssen, beispielsweise weil es sich um eine OHG, KG oder eine Kapitalgesellschaft handelt, benötigen Sie zum Ausfüllen der Gewerbeanmeldung auch Ihren Handelsregistereintrag. Denn in diesem Fall müssen Sie in der Anmeldung ihre HR-Nummer, sowie den Ort der Ausstellung angeben und den entsprechenden Nachweis beifügen.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Sollten Sie alle Unterlagen beisammen und korrekt ausgefüllt haben erfolgt die Anmeldung Ihres Gewerbes in wenigen Minuten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihren Gewerbeschein zur Bestätigung der Anzeige Ihres Gewerbes. Im weiteren Verlauf informiert das Gewerbeamt die weiteren relevanten Behörden wie beispielsweise das zuständige Finanzamt, das sich mit Ihnen zur Erteilung einer Steuernummer in Verbindung setzen wird.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung unterscheiden sich und variieren in der Regel zwischen 10 und 40 Euro. Da nicht jedes Gewerbeamt über eine Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung verfügt ist es sinnvoll, den entsprechenden Betrag in Bar vorzuhalten.

Unser Fazit:

  • Jeder, der ein Gewerbe betreiben will muss dieses anmelden.
  • Zur Anmeldung benötigen Sie ihren Personalausweis und das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung. Nutzen Sie unsere Ausfüllhilfe!
  • Je nach Gewerbe benötigen Sie zudem weitere Dokumente, beispielsweise eine entsprechende Genehmigung. Ob dies für Ihr Gewerbe zutrifft, können Sie bei Ihrer zuständigen IHK erfragen.
  • Bei Fragen steht Ihnen das Team von Erfolgspfad gerne zur Verfügung.

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