Statt Hartz IV gibt es künftig Bürgergeld als Grundsicherung

Bürgergeld statt ALGII / Hartz IV

Was ändert sich mit dem Bürgergeld genau?

Das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, diente bislang der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es ist nicht zu verwechseln mit Sozialhilfe, die bei Erwerbsunfähigkeit oder des Erreichens der Regelaltersgrenze für Menschen am Rande des Existenzminimums, greift.  Die Ampel-Koalition hat nun beschlossen, von 2023 an Hartz IV durch ein Bürgergeld ersetzen. Bei der Neuregelung steht das „Fördern“ von Erwerbslosen stärker im Mittelpunkt als das „Fordern“. Die Sozialreform betrifft knapp fünf Millionen Leistungsbezieher sowie 405 Jobcenter mit rund 75.000 Beschäftigten.

Für wen ist das Bürgergeld?

Die Bundesregierung möchte mit dem Bürgergeld Langzeitarbeitslosen, die häufig keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, dauerhafte Jobs vermitteln. Künftig solle Ausbildung vor Aushilfsjob gehen, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Menschen, die arbeitslos und ungelernt sind, sollen die Chance erhalten, einen Berufsabschluss nachzuholen, der ihre Aussichten auf eine längerfristige Beschäftigung verbessert. Die Qualifizierungsmaßnahmen dienen auch dazu, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Wie bekomme ich Bürgergeld?

Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat künftig Anspruch auf das Bürgergeld. Neue Anträge müssen nicht gestellt werden. Das Bürgergeld soll im Anschluss an Leistungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes I bezogen werden können. Voraussetzungen sind Erwerbsfähigkeit, der Aufenthalt in Deutschland und Hilfsbedürftigkeit. Diese liegt vor, wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann. Bezugsberechtigt sind Menschen, die mindestens 15 Jahre alt sind und noch nicht das Regelrenteneintrittsalter erreicht haben.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt um 53 Euro auf 502 Euro pro Monat. Für Erwachsene unter 25, die noch bei ihren Eltern leben, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren liegt er künftig bei 420 Euro, für Kinder von sechs bis 14 Jahren bei 348 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren sind es 318 Euro.

Welche Sanktionen können greifen?

Sanktionen sollen umfassend vom ersten Tag an möglich sein, wenn Betroffene etwa eine zumutbare Stelle nicht antreten. Leistungen können dann beim ersten Mal um 10 Prozent gekürzt werden. Bei einer weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres um 20 Prozent und bei einem nochmaligen Verstoß um 30 Prozent.

Wie hoch ist das Schonvermögen beim Bürgergeld?

Vorhandene Ersparnisse von bis zu 40.000 Euro werden im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld geschont, dürfen also vom Staat während dieser Karenzzeit nicht angetastet werden. Für jedes weitere Haushaltsmitglied beläuft sich das Schonvermögen auf 15.000 Euro. Auch dürfen Leistungsbezieher im ersten Jahr in ihrer Wohnung oder ihrem Haus auch dann bleiben, wenn es eigentlich zu groß ist. Angemessene Heizkosten werden übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft dem Lebensstandard angemessen sein.

Muss ich als Bezieher von Bürgergeld jeden Job annehmen?

Der sogenannte Vermittlungsvorrang fällt beim Bürgergeld weg. Das bedeutet für Leistungsbezieher, dass sie nicht jeden Job annehmen müssen – sofern eine Aus- oder Weiterbildung bessere Chancen auf eine langfristige Beschäftigungsmöglichkeit bieten. Eine schnelle Vermittlung in Aushilfsjobs soll vermieden werden. Es gilt das Prinzip „fördern“ statt „fordern“.

Inwiefern werden Weiterbildungsmaßnahmen beim Bürgergeld unterstützt?

 

Wer an abschlussbezogenen Weiterbildungen teilnimmt, bekommt zusätzlich 150 Euro. Bei Maßnahmen, die insbesondere dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, gibt es einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro. Außerdem kann bei Bedarf auch ein Berufsabschluss in drei statt in zwei Jahren nachgeholt werden.

Was darf ich beim Bürgergeld hinzuverdienen?

 

Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können: Die Freibeträge sind um 10 auf 30 Prozent angehoben worden. Für Menschen unter 25 Jahren gilt zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn für drei Monate jeweils ein Freibetrag von 520 Euro. Ehrenamtliche dürfen mehr von der Aufwandsentschädigung behalten.

Ist Bürgergeld das Gleiche wie bedingungsloses Grundeinkommen?

Ein bedingungsloses Grundeinkommen, wonach jeder Mensch einen bestimmten Betrag vom Staat unabhängig davon bekommt, ob er arbeitswillig ist oder nicht, gibt es in Deutschland bislang nicht. Und auch das Bürgergeld stellt kein bedingungsloses Grundeinkommen dar. Denn es setzt eine Mitwirkungspflicht voraus: Nur wer sich als Erwerbsfähige oder Erwerbsfähiger um Arbeit bemüht, wird finanziell unterstützt.

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