Alles rund um die Arbeitslosen­versicherung für Selbständige

Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Existenzgründer können sich für den Fall des „Jobverlusts“ absichern: mit einer Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Diese freiwillige Arbeitslosenversicherung begründet Ansprüche auf Arbeitslosengeld, wenn jemand seine Selbstständigkeit wieder aufgeben muss. Erfahren Sie im Folgenden, was Sie als Selbstständiger an Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen müssen.

Wann können Selbstständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?

Der Antragsteller muss dabei unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung im Sinne des Sozialgesetzbuchs III (zum Beispiel Arbeitslosengeld) bezogen haben. Wer als Gründer die Voraussetzungen für eine Förderung mit dem Gründungszuschuss erfüllt, den die Agentur für Arbeit monatlich zahlt, kann sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiter versichern. Hat jemand vor seiner selbstständigen Tätigkeit ausschließlich Arbeitslosengeld II (zukünftig Bürgergeld) bezogen und/oder wurde die Gründung mit Einstiegsgeld gefördert, ist eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit nicht möglich. Das gilt ebenso für den Fall, dass der oder die Antragsteller/in bereits anderweitig versicherungspflichtig ist, beispielsweise als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, bei Kindererziehungszeiten oder Wehrpflicht, oder zu einem Personenkreis gehört, der grundsätzlich versicherungsfrei ist, wie es bei Beamten, Richtern oder Soldaten der Fall ist.

Wie beantragt man eine Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung müssen Existenzgründer bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Monate nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit stellen. Antragsteller müssen anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung eines Steuerberaters nachweisen, dass ihre Arbeit mindestens 15 Stunden in der Woche beansprucht.

Wie hoch ist der Beitrag der Arbeitslosen-Versicherung für Selbstständige?

Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bemessen sich nach der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Danach liegt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige in Westdeutschland grundsätzlich bei 78,96 Euro; für Selbstständige in Ostdeutschland sind es grundsätzlich 75,60 Euro. Existenzgründer zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung sowie im darauf folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte des eigentlichen Versicherungsbeitrags: 39,48 Euro im Westen und 37,80 Euro im Osten. Die Beiträge müssen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Selbstständige?

Die Berechnung von Arbeitslosengeld 1 für Selbstständige, die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, richtet sich nach der Höhe eines fiktiven Arbeitsentgelts. Dessen Berechnung wiederum richtet sich nach der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der jeweiligen Arbeitsagentur für den Arbeitslosen erstrecken, und zwar unter Berücksichtigung seiner Qualifikation. Selbstständige, die vor ihrer Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, haben einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld, wenn seit der erstmaligen Entstehung dieses Anspruchs noch keine vier Jahre vergangen sind. Dieser Restanspruch und der neu erworbene Anspruch durch die freiwillige Weiterversicherung werden zu einem dem Alter entsprechenden Gesamthöchstanspruch zusammengerechnet.

Danach ergeben sich laut Bundesarbeitsagentur für jemanden mit Steuerklasse III ohne Kind für das Jahr 2022 folgende Beträge:

• Qualifikationsgruppe 1 (Hoch-/Fachhochschule): 1.698,60 Euro
• Qualifikationsgruppe 2 (Fachschule/Meister): 1.464,60 Euro
• Qualifikationsgruppe 3 (abgeschlossener Ausbildungsberuf): 1.221,90 Euro
• Qualifikationsgruppe 4 (keine Ausbildung): 947,40 Euro

Wie lange gibt es Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung?

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist abhängig vom Umfang der Versicherungszeiten, die in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen, und vom Lebensalter. Bei weniger als zwölf Monaten erhalten Versicherte keine Leistung, bei mehr als einem Jahr zahlt die Bundesagentur mindestens sechs Monate lang Lohnersatzentgelt.

Weitere Leistungen der freiwilligen Versicherung

Wer mit seiner beruflichen Selbstständigkeit scheitert, kann die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, wenn die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt sind. Dennoch kann der Versicherte bis zu 165 Euro neben dem Arbeitslosengeld hinzu verdienen. Sind die Einnahmen höher, werden sie vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Ist eine Kündigung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige möglich?

Wer in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlt, bindet sich für mindestens fünf Jahre. Erst danach besteht ein offizielles Kündigungsrecht, die Frist beträgt drei Monate zum Monatsende. Allerdings beendet die Bundesagentur für Arbeit die Versicherung, wenn Versicherte mit mehr als drei Monatsraten im Rückstand sind.

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